§ 12 § 12 — NÖ Kleingartengesetz
Gliederung
Abschnitt 4 Verfahrensbestimmungen
§ 12 § 12
Rückverweise
Behörde ist der Bürgermeister, in Städten mit eigenem Statut der Magistrat. Die Berufung gegen Bescheide ist ausgeschlossen.
…5.977 km zurückgelegt. Die Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs betrug bei erstmaligem Inverkehrbringen 300.000 km, die Restlaufleistung bei Ankauf durch den Kläger 193.000 km. [12] Es konnte nicht festgestellt werden, dass der Beklagte bei Kaufvertragsabschluss und Übergabe vom Wasser- und Ölverlust des Fahrzeugs Kenntnis hatte. Hätte der Kläger davon gewusst…