(1) Ab 1. Jänner 1982 besteht das Gebiet
1. der Gemeinde Gerersdorf aus den Katastralgemeinden Distelburg, Eggsdorf, Friesing, Gerersdorf, Grillenhöf, Hetzersdorf, Hofing, Stainingsdorf, Weitendorf, Loipersdorf, Salau und Völlerndorf;
2. der Marktgemeinde Prinzersdorf aus den Katastralgemeinden Prinzersdorf und Uttendorf;
3. der Stadt mit eigenem Statut St. Pölten aus den Katastralgemeinden St. Pölten, Altmannsdorf, Dörfl bei Ochsenburg, Eggendorf, Ganzendorf, Hafing, Harland, Hart, Kreisberg, Matzersdorf, Mühlgang, Nadelbach, Ochsenburg, Oberradlberg, Ober- und Unterratzersdorf, Oberwagram, Oberzwischenbrunn, Pengersdorf, Pottenbrunn, Pummersdorf, Ragelsdorf, Reitzersdorf, St. Georgen am Steinfelde, Schwadorf, Spratzern, Stattersdorf, Steinfeld, Teufelhof, Unterradlberg, Unterwagram, Unterzwischenbrunn, Viehofen, Völtendorf, Waitzendorf, Wasserburg, Weitern, Wetzersdorf, Windpassing, Witzendorf, Wolfenberg, Wörth und Zwerndorf.
(2) Für die Gemeinde Gerersdorf hat die Landesregierung aus ihrem Personalstand einen Beamten zum Regierungskommissär und einen aus fünf Mitgliedern bestehenden Beirat zu bestellen. Im übrigen ist § 94 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–3, sinngemäß anzuwenden. Das im Gemeindegebiet von Gerersdorf gelegene unbewegliche Vermögen der Stadt St. Pölten und der Marktgemeinde Prinzersdorf einschließlich des zugehörigen beweglichen Vermögens ist bis zur vermögensrechtlichen Auseinandersetzung, die gemäß § 12 Abs. 3 der NÖ Gemeindeordnung 1973 vorzunehmen ist, von der Gemeinde Gerersdorf im eigenen Wirkungsbereich zu verwalten.
(3) Ab 1. Jänner 1987 verläuft die Grenze zwischen der Stadt St. Pölten und der Stadtgemeinde Herzogenburg im Bereiche der Katastralgemeinden Wasserburg und Ossarn vom unverändert gebliebenen Grenzpunkt 1438 geradlinig über die Grenzpunkte 1450, 1451, 1, 1453, 1455, 1456, 2629, 1458, 1460 bis zum unverändert gebliebenen Grenzpunkt 1461.
Die Grenzpunkte sind durch das Koordinatenverzeichnis (Anlage 1) bestimmt.
(4) Ab 1. Jänner 1987 verläuft die Grenze zwischen der Stadt St. Pölten und der Gemeinde Obritzberg-Rust im Bereiche der Katastralgemeinden
a) Unterradlberg sowie Hain und Zagging vom unverändert gebliebenen Grenzpunkt 1995 geradlinig zum dreifachen Grenzpunkt 1994 zwischen den Katastralgemeinden Unterradlberg, Hain und Zagging bis zum unverändert gebliebenen Grenzpunkt 2073;
b) Ragelsdorf und Hain vom neuen dreifachen Grenzpunkt 2913 zwischen den Katastralgemeinden Ragelsdorf, Flinsdorf und Hain geradlinig über die Punkte 2914, 2945, 2947, 2948, 2957, 2955, 2954, 885, 2952, 2949 bis zum unverändert gebliebenen Grenzpunkt 3841. Nach einer unveränderten Strecke verläuft die neue Grenze sodann vom unveränderten Grenzpunkt 4187 geradlinig über die Grenzpunkte 4185, 4183, 4181, 4179, 4177, 4175, 4173, 2941, 2942, 2944 zu den unveränderten Grenzpunkten 3903 und 4259 an der Landeshauptstraße St. Pölten-Krems. Vom letztgenannten Grenzpunkt 4259 verläuft die neue Grenze weiter geradlinig über die Grenzpunkte 2970, 2967, 2965, 2963, 2960, 2959, 2958 bis zum unveränderten Grenzpunkt 4454 und von diesem geradlinig zum unverändert gebliebenen Grenzpunkt 3284;
c) Weitern und Flinsdorf vom unverändert gebliebenen Grenzpunkt 2904 geradlinig über den Grenzpunkt 2905 bis zum neuen dreifachen Grenzpunkt 2906 zwischen den Katastralgemeinden Ragelsdorf, Flinsdorf und Weitern und
d) Ragelsdorf und Flinsdorf vom neuen dreifachen Grenzpunkt 2906 zwischen den Katastralgemeinden Ragelsdorf, Flinsdorf und Weitern geradlinig über die Grenzpunkte 2907, 2909, 2910, 2911, 2912 bis zum neuen dreifachen Grenzpunkt 2913 zwischen den Katastralgemeinden Ragelsdorf, Flinsdorf und Hain.
Die Grenzpunkte sind durch das Koordinatenverzeichnis (Anlage 2) bestimmt.
(5) Ab 1. Jänner 1987 verläuft die Grenze zwischen der Stadt St. Pölten und der Marktgemeinde Ober-Grafendorf im Bereich der Katastralgemeinden
a) Wolfenberg und Gröben vom unverändert gebliebenen Grenzpunkt 2156 geradlinig über die Grenzpunkte 2155, 2152 bis zum unverändert gebliebenen Grenzpunkt 2147;
b) Wetzersdorf und Gröben vom neuen dreifachen Grenzpunkt 4543 zwischen den Katastralgemeinden Reitzing, Gröben und Wetzersdorf geradlinig über die Grenzpunkte 4735, 4734, 4544 bis zum unverändert gebliebenen Grenzpunkt 2200, weiter geradlinig über die Grenzpunkte 4546, 4549, 4555, 4575, 2172, 2173 bis zum unverändert gebliebenen Grenzpunkt 4215 und
c) Wetzersdorf und Reitzing vom unverändert gebliebenen Grenzpunkt 2212 geradlinig über den Grenzpunkt 4542 bis zum neuen dreifachen Grenzpunkt 4543.
Die Grenzpunkte sind durch das Koordinatenverzeichnis (Anlage 3) bestimmt.
(6) Ab 1. Jänner 1993 verläuft die Grenze zwischen der Stadt St. Pölten und der Stadtgemeinde Wilhelmsburg im Bereich der Katastralgemeinden Ganzendorf und Wilhelmsburg von dem in der bisherigen Grenze gelegenen Grenzpunkt Nr. (VA 778) 10310 jeweils geradlinig über die Grenzpunkte Nr. 10001, 10003, 10004, 10005, 10311, 10312, 10313, 10214, 10215, 10216, 10123, 10157, 10231, 10232, 10234, 10230, 10116, 10117, 10120, 10226 bis zum in der bisherigen Grenze gelegenen Grenzpunkt Nr. 10119.
(7) Ab 1. Jänner 2000 verläuft die Grenze zwischen der Stadt St. Pölten und der Stadtgemeinde Herzogenburg im Bereich der Katastralgemeinden Unterradlberg und Oberndorf in der Ebene vom unverändert gebliebenen Grenzpunkt 1556 geradlinig über die Grenzpunkte 1132, 1554, 1133, 1115, 1116, 1117 bis zum unverändert gebliebenen Grenzpunkt 1555.
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