§ 17 § 17 — NÖ Landwirtschaftskammergesetz
Rückverweise
Organe der Bezirksbauernkammer sind:
a) die Vollversammlung
b) der Hauptausschuß
c) der Obmann
…der Erforschung der materiellen Wahrheit und der Amtswegigkeit (vgl. §§ 37, 39 Abs. 2 AVG iVm § 17 VwGVG ). Das Verwaltungsgericht hat daher - unabhängig vom Vorbringen und von den Anträgen der Parteien - die Pflicht, für die Durchführung aller zur Klarstellung…