LandesrechtNiederösterreichLandesesetzeNÖ Mutterschutz-Landesgesetz§ 7

§ 7Verbot der Leistungen von Überstunden

In Kraft seit 01. Januar 2015
Up-to-date

Werdende und stillende Mütter dürfen über die gesetzlich oder in einem Kollektivvertrag festgesetzte tägliche Normalarbeitszeit hinaus nicht beschäftigt werden. Keinesfalls darf die tägliche Arbeitszeit neun Stunden, die wöchentliche Arbeitszeit 40 Stunden übersteigen.

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