LandesrechtNiederösterreichLandesesetzeNÖ Mutterschutz-Landesgesetz§ 19

§ 19Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde

In Kraft seit 01. Januar 2015
Up-to-date

Die Gemeinde hat ihre in diesem Gesetz geregelten Aufgaben im eigenen Wirkungsbereich zu besorgen.

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