§ 25 § 25 — NÖ Landes- und Gemeindebezügegesetz 1997
Gliederung
9. Abschnitt Gemeinsame Bestimmungen für Organe und Schlußbestimmungen
§ 25 § 25
Die in diesem Gesetz geregelten Aufgaben der Gemeinde sind solche des eigenen Wirkungsbereiches.
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