(1) Das Ehrenzeichen für 25-jährige Tätigkeit ist eine Medaille aus Bronze. Die Medaille hat einen Durchmesser von 3,2 cm und führt auf ihrer Vorderseite das Landeswappen, für Tätigkeiten auf dem Gebiete des Feuerwehrwesens eine bildliche Darstellung des Heiligen Florian und für Tätigkeiten auf dem Gebiete des Rettungswesens das Rettungssymbol, ein Kreuz. Auf der Rückseite ist die Inschrift “Für 25-jährige verdienstvolle Tätigkeit auf dem Gebiete des Feuerwehr- und Rettungswesens“ anzubringen.
(2) Das Ehrenzeichen für 40-jährige Tätigkeit ist eine in der Ausführung jener für 25-jährige Tätigkeit gleichgehaltene versilberte Medaille, wobei die Inschrift auf der Rückseite an Stelle der Zahl 25 die Zahl “40“ enthält.
(3) Das Ehrenzeichen für 50-jährige Tätigkeit ist eine in der Ausführung jener für 25-jährige Tätigkeit gleichgehaltene vergoldete Medaille, wobei die Inschrift auf der Rückseite an Stelle der Zahl 25 die Zahl “50“ enthält.
(4) Die Medaillen des Ehrenzeichens für 25-jährige, 40-jährige und 50-jährige verdienstvolle Tätigkeit werden an einem 4 cm breiten, dreieckig zusammengefalteten orangegelben Band auf der linken Brustseite getragen.
(5) Die Ehrenzeichen für 60-jährige, 70-jährige und 80-jährige Mitgliedschaft sind eine in der Ausführung jener für 50-jährige Tätigkeit gleichgehaltene vergoldete Medaille, wobei die Inschrift auf der Rückseite lautet:
1. für 60-jährige Mitgliedschaft: „Für 60-jährige Mitgliedschaft im Feuerwehr- und Rettungswesen Dank und Anerkennung“;
2. für 70-jährige Mitgliedschaft: „Für 70-jährige Mitgliedschaft im Feuerwehr- und Rettungswesen Dank und Anerkennung“;
3. für 80-jährige Mitgliedschaft: „Für 80-jährige Mitgliedschaft im Feuerwehr- und Rettungswesen Dank und Anerkennung“.
(6) Die Medaillen des Ehrenzeichens für 60-jährige, 70-jährige und 80-jährige Mitgliedschaft werden an einem 4 cm breiten, dreieckig zusammengefalteten blaugelben Band auf der linken Brustseite getragen.
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