(1) Mit Wirkung vom 1. August 2017 werden die zu diesem Zeitpunkt durch den Fonds „Sondervermögen Kärnten in Abwicklung“ gehaltenen Beteiligungen an der
1. VLH – Kärntner Landesholding Vermögensverwaltung GmbH (FN 320750t) und
2. KLB – Kärntner Landesholding Beteiligungsverwaltung GmbH (FN 320749s)
von Gesetzes wegen auf die Anstalt öffentlichen Rechts „Kärntner Beteiligungsverwaltung“ übertragen.
(2) Die Rechtsnachfolge gemäß Abs. 1 ist im Firmenbuch einzutragen.
(3) Die Anstalt „Kärntner Beteiligungsverwaltung“ hat für die Liquidation der Gesellschaften gemäß Abs. 1 zu sorgen.
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