Artikel X
Das Kulturpflanzenschutzgesetz 1983, LGBl. Nr. 81, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 43/1997, wird wie folgt geändert:
1. Im § 14 Abs 1 zweiter Satz wird nach dem Wort "Schulen" das Wort "und" eingefügt und entfallen die Worte "öffentlichen Sicherheit und".
2. Im § 19 Abs 2 wird nach dem Wort "Lehranstalten" das Wort "sowie" eingefügt und entfallen die Worte "der öffentlichen Sicherheit".
Keine Verweise gefunden
Rückverweise