LandesrechtKärntenLandesesetzeStaatsgrenze zu Slowenien§ 2

§ 2§ 2

In Kraft seit 25. April 1997
Up-to-date

Auf den im § 3 festgelegten Verlauf der Staatsgrenze haben spätere Veränderungen des Verlaufes des Grenzgewässers keinen Einfluß.

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