LandesrechtKärntenLandesesetzeStaatsgrenze zu Slowenien§ 2

§ 2§ 2

In Kraft seit 31. Oktober 2013
Up-to-date

Der auf Grund der Bestimmungen des § 1 dem Hoheitsgebiet der Republik Österreich zugefallene Gebietsteil wird der Stadtgemeinde Bleiburg zugewiesen.

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