§ 4 § 4
In Kraft seit 09. September 2005
Up-to-date
(1) Die Mittel des Fonds werden aufgebracht durch:
a) die Aufnahme von Krediten;
b) Rückflüsse aus den gewährten Krediten;
c) Erträgnisse aus dem Fondsvermögen;
d) Zuwendungen des Landes Tirol nach Maßgabe der im Landesvoranschlag hierfür jeweils vorgesehenen Mittel;
e) die Begebung von Anleihen;
f) private Zuwendungen und allfällige sonstige Einnahmen.
(2) Der Fonds hat seine Mittel zinsbringend anzulegen.
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