Förderungen nach § 1 Abs. 1 lit. a bis h erfolgen durch die Gewährung von
a) zinsgünstigen Krediten oder
b) nicht rückzahlbaren Zuschüssen.
LKF-G · Landeskulturfonds, Gesetz
§ 3 § 3
…§ 3 Fördermaßnahmen Förderungen nach § 1 Abs. 1 lit. a bis h erfolgen durch die Gewährung von a) zinsgünstigen Krediten oder b) nicht rückzahlbaren Zuschüssen.…
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