LandesrechtSalzburgLandesesetzeLandeshaushaltsgesetz 2025§ 5

§ 5In- und Außerkrafttreten

In Kraft bis 31. Dezember 2025
Up-to-date

(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Jänner 2025 in Kraft und verliert mit Ausnahme der §§ 2 und 3 mit Ablauf des 31. Dezember 2025 seine Wirksamkeit.

(2) Die §§ 2 und 3 treten erst nach Maßgabe des Inkrafttretens einer neuen rechtlich verbindlichen mittelfristigen Orientierung der Haushaltsführung bzw Festlegung der Haftungsobergrenzen außer Kraft.

Rückverweise