§ 5 In- und Außerkrafttreten
In Kraft bis 31. Dezember 2025
Up-to-date
(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Jänner 2025 in Kraft und verliert mit Ausnahme der §§ 2 und 3 mit Ablauf des 31. Dezember 2025 seine Wirksamkeit.
(2) Die §§ 2 und 3 treten erst nach Maßgabe des Inkrafttretens einer neuen rechtlich verbindlichen mittelfristigen Orientierung der Haushaltsführung bzw Festlegung der Haftungsobergrenzen außer Kraft.
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