§ 1 Landesvoranschlag für das Jahr 2025
In Kraft bis 31. Dezember 2025
Up-to-date
(1) Der Haushaltsplan (Landesvoranschlag) für das Haushaltsjahr 2025 wird mit folgenden Gesamtbeträgen festgesetzt:
Ergebnishaushalt: | |
Aufwendungen | Erträge |
4.183.537.400 € | 3.783.380.800 € |
Finanzierungshaushalt: | |
Auszahlungen | Einzahlungen |
4.425.919.200 € | 4.425.978.700 € |
(2) Die einzelnen Haushaltsansätze, Abschnitte und Gruppen des Finanzierungshaushaltes ergeben sich aus dem Landesvoranschlag, der Bestandteil dieses Gesetzes ist.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden