§ 1 Landesvoranschlag für das Jahr 2025
In Kraft bis 31. Dezember 2025
Up-to-date
(1) Der Haushaltsplan (Landesvoranschlag) für das Haushaltsjahr 2025 wird mit folgenden Gesamtbeträgen festgesetzt:
| Ergebnishaushalt: | |
| Aufwendungen | Erträge |
| 4.183.537.400 € | 3.783.380.800 € |
| Finanzierungshaushalt: | |
| Auszahlungen | Einzahlungen |
| 4.425.919.200 € | 4.425.978.700 € |
(2) Die einzelnen Haushaltsansätze, Abschnitte und Gruppen des Finanzierungshaushaltes ergeben sich aus dem Landesvoranschlag, der Bestandteil dieses Gesetzes ist.
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