Der Betrieb eines Verteilernetzes bedarf einer elektrizitätswirtschaftlichen Konzession der Landesregierung.
Rückverweise
LEG · Salzburger Landeselektrizitätsgesetz 1999
§ 77a § 77a
…1 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 18/2006 (Landeselektrizitätsgesetz-Novelle 2005) treten mit 1. März 2006 in Kraft. Gleichzeitig tritt § 11 Abs. 2 außer Kraft. (2) Vertikal integrierte Elektrizitätsunternehmen oder Unternehmen, die zu einem vertikal integrierten Unternehmen im Sinn des § 5 Z …
§ 73 Strafbestimmungen
…Netzentwicklungsplan für das Übertragungsnetz zur Genehmigung vorlegt; 1c. als Regelzonenführer seinen Aufgaben und Pflichten nach § 8b Abs 1 nicht nachkommt; 2. entgegen § 11 ein Verteilernetz ohne die erforderliche Konzession betreibt; 2a. als vertikal integrierter Verteilernetzbetreiber entgegen § 12 Abs 5 nicht die Unabhängigkeit von den übrigen Tätigkeitsbereichen sicherstellt…