Die Betreiber von angezeigten Übertragungsnetzen haben das Recht, ihre Betriebsstätten, Konzernunternehmen und Netzzugangsberechtigten gegebenenfalls auch in Versorgungsgebieten von Betreibern von Verteilernetzen über Direktleitungen zu versorgen.
Rückverweise
LEG · Salzburger Landeselektrizitätsgesetz 1999
§ 26 Recht zur Versorgung über Direktleitungen
…Das Recht zur Versorgung über Direktleitungen gemäß § 10 gilt auch für die konzessionierten Betreiber von Verteilernetzen.…
§ 40c Bilanzgruppenkoordinator
…sich auf Grund der Verwendung von standardisierten Lastprofilen ergebenden Differenz auf die am Netz eines Netzbetreibers angeschlossenen Marktteilnehmer nach Vorliegen der Messwerte nach transparenten Kriterien; 10. die Verrechnung der Clearinggebühren an die Bilanzgruppenverantwortlichen; 11. die Berechnung und Zuordnung der Ausgleichsenergie; 12. der Abschluss von Verträgen a) mit Bilanzgruppenverantwortlichen, anderen Regelzonenführern, Netzbetreibern…