§ 5 Sachlich in Betracht kommende Oberbehörde gegenüber der Schul- oder Clusterleitung
In Kraft seit 01. Januar 2019
Up-to-date
§ 5 Sachlich in Betracht kommende Oberbehörde gegenüber der Schul- oder Clusterleitung — LDHG 2019
Rückverweise
Die Bildungsdirektion ist sachlich in Betracht kommende Oberbehörde gegenüber der Schul- oder Clusterleitung.
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