LandesrechtBurgenlandLandesesetzeBurgenländisches Rettungsgesetz 2024§ 21

§ 21Inkrafttreten, Außerkrafttreten, Übergangsbestimmungen

In Kraft seit 01. Juli 2024
Up-to-date

(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Juli 2024 in Kraft.

(2) Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das Burgenländische Rettungsgesetz 1995, LGBl. Nr. 30/1996, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 40/2018, anteilig außer Kraft.

(3) Bestehende Verordnungen und Richtlinien, die auf Grundlage des Burgenländischen Rettungsgesetzes 1995, LGBl. Nr. 30/1996, erlassen wurden, behalten ihre Gültigkeit bis zur Erlassung neuer den jeweiligen Gegenstand betreffende Verordnungen und Richtlinien.

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