§ 21 Inkrafttreten, Außerkrafttreten, Übergangsbestimmungen — Burgenländisches Rettungsgesetz 2024
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(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Juli 2024 in Kraft.
(2) Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das Burgenländische Rettungsgesetz 1995, LGBl. Nr. 30/1996, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 40/2018, anteilig außer Kraft.
(3) Bestehende Verordnungen und Richtlinien, die auf Grundlage des Burgenländischen Rettungsgesetzes 1995, LGBl. Nr. 30/1996, erlassen wurden, behalten ihre Gültigkeit bis zur Erlassung neuer den jeweiligen Gegenstand betreffende Verordnungen und Richtlinien.
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