Das Gesetz über den Nationalpark Neusiedler See - Seewinkel - NPG 1992, LGBl. Nr. 28/1993, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 25/2020, wird wie folgt geändert:
1. In § 15 Abs. 4 wird das Zitat „1. Mai“ durch das Zitat „1. Oktober“ ersetzt.
2. In § 19 Abs. 4 wird das Zitat „1. Feber“ durch das Zitat „1. Juli“ ersetzt.
3. Dem § 40 wird folgender Abs. 3 angefügt:
„(3) § 15 Abs. 4 und § 19 Abs. 4 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 83/2020 treten mit 1. Jänner 2021 in Kraft; zugleich treten § 15 Abs. 4 in der Fassung der Z 2 des Gesetzes LGBl. Nr. 25/2020 und § 19 Abs. 4 in der Fassung der Z 4 des Gesetzes LGBl. Nr. 25/2020 außer Kraft.“
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