Das Burgenländische Heizungs- und Klimaanlagengesetz - Bgld. HKG, LGBl. Nr. 33/2019, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 25/2020, wird wie folgt geändert:
1. In § 27 Abs. 1 vorletzter Satz, in § 28 Abs. 1 letzter Satz und in § 35 Abs. 1 zweiter Satz wird jeweils nach dem Wort „oder“ die Wortfolge „innerhalb von drei Monaten“ eingefügt.
2. Dem § 55 wird folgender Abs. 7 angefügt:
„(7) § 27 Abs. 1, § 28 Abs. 1 sowie § 35 Abs. 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 83/2020 treten mit 1. Jänner 2021 in Kraft.“
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