Unbeschadet der sonstigen Zuständigkeiten der Bildungsdirektion wird dieser die Zuständigkeit im Bereich des Vollzuges des Bildungsinvestitionsgesetzes, BGBl. I Nr. 8/2017, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 87/2019, im Zuständigkeitsbereich des Landes Burgenland, übertragen.
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