Das Burgenländische Jagdgesetz 2017 - Bgld. JagdG 2017, LGBl. Nr. 24/2017, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 63/2018, wird wie folgt geändert:
1. Im Inhaltsverzeichnis lautet der Eintrag zu § 157:
2. § 157 entfällt.
3. In § 162 Abs. 2 wird am Ende der Z 18 der Strichpunkt durch einen Satzpunkt ersetzt und Z 19 entfällt.
4. Dem § 170 wird folgender Abs. 9 angefügt:
„(9) Das Inhaltsverzeichnis und § 162 Abs. 2 Z 18 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 74/2019 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft; gleichzeitig treten §§ 157 und 162 Abs. 2 Z 19 außer Kraft.“
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