(1) Dieses Gesetz tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
(2) § 2 Abs. 1, 2, 3, 6 und 7, § 4 Abs. 1 und 5 sowie § 5 Abs. 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 67/2025 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
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