Das Gesetz vom 16. Mai 1950, betreffend die Sicherung des Hebammenbeistandes durch öffentlich bestellte Hebammen und die Gewährleistung eines Mindesteinkommens (Sprengelhebammengesetz), LGBl. Nr. 13/1950, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 25/1970, wird aufgehoben.
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