Sprengelhebammengesetz, Aufhebung
Vorwort
§ 1
§ 1 Aufhebung
Das Gesetz vom 16. Mai 1950, betreffend die Sicherung des Hebammenbeistandes durch öffentlich bestellte Hebammen und die Gewährleistung eines Mindesteinkommens (Sprengelhebammengesetz), LGBl. Nr. 13/1950, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 25/1970, wird aufgehoben.
§ 2
§ 2 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.