§ 1 Aufhebung — Überleitungsregelungen über die Errichtung des Landesverwaltungsgerichtes Burgenland, Aufhebung
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Das Landesgesetz vom 24. Jänner 2013, mit dem Überleitungsregelungen über die Errichtung des Landesverwaltungsgerichtes Burgenland erlassen werden, LGBl. Nr. 6/2013, wird aufgehoben.
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