Vorwort
Das Landesgesetz vom 24. Jänner 2013, mit dem Überleitungsregelungen über die Errichtung des Landesverwaltungsgerichtes Burgenland erlassen werden, LGBl. Nr. 6/2013, wird aufgehoben.
Dieses Gesetz tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.