Das Burgenländische Schulaufsichtsgesetz, LGBl. Nr. 5/1964, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 23/2004, wird wie folgt geändert:
1. In der Promulgationsklausel entfällt das Zitat „, 14“ und nach dem Zitat „BGBl. Nr. 240/1962“ wird das Zitat „, in der Fassung des Gesetzes BGBl. I Nr. 64/2013“ eingefügt.
2. Die Abschnittsbezeichnung „Abschnitt I“ sowie die Abschnittsüberschrift „Kollegium des Landesschulrates“ entfallen.
3. Im § 1 Abs. 1 lit. b Z 9 wird das Zitat „Schülervertretungsgesetzes, BGBl. Nr. 284/1990“ durch das Zitat „Schülervertretungengesetzes, BGBl. Nr. 284/1990, in der Fassung des Gesetzes BGBl. I Nr. 75/2013“ ersetzt.
4. Abschnitt II entfällt.
5. Die Abschnittsbezeichnung „Abschnitt III“ sowie die Abschnittsüberschrift „Gemeinsame Bestimmungen und Schlussbestimmungen“ entfallen.
6. Im § 6 wird im ersten Satz die Wortfolge „der Kollegien des Landesschulrates und der Bezirksschulräte“ durch die Wortfolge „des Kollegiums des Landesschulrates“ ersetzt und der zweite Satz entfällt.
7. Im § 7 wird die Wortfolge „die Kollegien des Landesschulrates und des Bezirksschulrates“ durch die Wortfolge „das Kollegium des Landesschulrates“ ersetzt und die Wortfolge „bzw. den einzelnen Bezirksschulräten“ entfällt.
8. Im § 8 wird im ersten Satz die Wortfolge „der Kollegien des Landesschulrates und der Bezirksschulräte“ durch die Wortfolge „des Kollegiums des Landesschulrates“ sowie im zweiten Satz das Wort „Jedes“ durch das Wort „Das“ ersetzt.
9. Im § 9 Abs. 1 entfällt die Wortfolge „oder Bezirksschulrates“ .
10. Im § 10 entfällt die Wortfolge „oder eines Bezirksschulrates“ .
11. Im § 11 Abs. 4 wird die Wortfolge „der Kollegien des Landesschulrates und der Bezirksschulräte“ durch die Wortfolge „des Kollegiums des Landesschulrates“ ersetzt.
12. Die Abschnittsbezeichnung „IV. Abschnitt“ sowie die Abschnittsüberschrift „Übergangsbestimmungen“ entfallen.
13. § 12 lautet:
(1) Dieses Gesetz tritt mit dem Tage seiner Kundmachung im Landesgesetzblatt in Kraft.
(2) Die Promulgationsklausel, §§ 6, 7, 8, 9 Abs. 1, §§ 10 und 11 Abs. 4 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 32/2014 treten mit 1. August 2014 in Kraft; gleichzeitig entfallen die Abschnittsbezeichnungen I, III und IV samt Abschnittsüberschriften und der Abschnitt II.“
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