Das Burgenländische Landeslehrer-Dienstrechtsausführungsgesetz, LGBl. Nr. 45/2003, wird wie folgt geändert:
1. In der Promulgationsklausel wird das Zitat „BGBl. Nr. 302, zuletzt geändert mit Gesetz BGBl. I Nr. 7/2003“ durch das Zitat „BGBl. Nr. 302/1984, zuletzt geändert mit Gesetz BGBl. I Nr. 8/2014“ ersetzt.
2. Im § 1 Abs. 1 wird im ersten Satz die Wortfolge „mit dem zuständigen Bezirksschulinspektor“ durch die Wortfolge „mit der zuständigen Pflichtschulinspektorin oder dem zuständigen Pflichtschulinspektor für allgemein bildende Pflichtschulen“ und im zweiten Satz das Wort „Bezirksschulrat“ durch das Wort „Landesschulrat“ ersetzt.
3. Im § 1 Abs. 2 wird das Zitat „BGBl. Nr. 302, zuletzt geändert mit Gesetz BGBl. I Nr. 7/2003“ durch das Zitat „BGBl. Nr. 302/1984, zuletzt geändert mit Gesetz BGBl. I Nr. 8/2014“ ersetzt.
4. Im § 2 wird das Zitat „BGBl. Nr. 302, zuletzt geändert mit Gesetz BGBl. I Nr. 7/2003“ durch das Zitat „BGBl. Nr. 302/1984, zuletzt geändert mit Gesetz BGBl. I Nr. 8/2014“ ersetzt und die Wortfolge „; dies mit der Maßgabe, dass an die Stelle des Bezirksschulinspektors der zuständige Landesschulinspektor und an die Stelle des Bezirksschulrates der Landesschulrat für Burgenland tritt“ entfällt.
5. Nach § 2 wird folgender § 3 angefügt:
Die Promulgationsklausel, §§ 1 und 2 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 32/2014 treten mit 1. August 2014 in Kraft.“
Keine Verweise gefunden
Rückverweise