Das Bgld. Abfallwirtschaftsgesetz 1993, LGBl. Nr. 10/1994, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 7/2008, wird wie folgt geändert:
Im § 44 Abs. 3 letzter Satz entfällt die Wortfolge „vom Österreichischen Zentralamt“.
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