Das Burgenländische Seniorengesetz 2002, LGBl. Nr. 90, wird wie folgt geändert:
1. Im § 4 Abs. 1 letzter Satz entfällt die Wortfolge „Ordentlichen“.
2. Im § 4 Abs. 2 erster Satz wird die Wortfolge „vom Österreichischen Statistischen Zentralamt“ durch die Wortfolge „von der Bundesanstalt Statistik Österreich“ ersetzt.
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