Das Burgenländische Gemeindebezügegesetz - Bgld. GBG, LGBl. Nr. 14/1998, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 17/2008, wird wie folgt geändert:
Im § 25 wird die Wortfolge „vom Österreichischen Statistischen Zentralamt veröffentlichten Wohnbevölkerung“ durch die Wortfolge „kundgemachte Volkszahl“ ersetzt.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise