§ 2 § 2 — Gesetz über den Wasserleitungsverband Nördliches Burgenland
Gliederung
1. ABSCHNITT § 1
§ 2 § 2
Rückverweise
Die Organe des Verbandes sind:
1. die Verbandsversammlung,
2. der Vorstand,
3. die Obfrau oder der Obmann und
4. der Kontrollausschuss.
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