§ 71 — Burgenländisches Landwirtschaftskammergesetz
(Anm.: entfallen mit LGBl. Nr. 81/2024)
…Vermieter wirtschaftli ch z umutbar en Sanierung Berücksichtigung zu finden hätte, hat damit keine Relevanz . [18] 4. Einer weiteren Begründung bedarf es nicht ( § 71 Abs 3 AußStrG ).…
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