§ 52 — Burgenländisches Landwirtschaftskammergesetz
Rückverweise
(Anm.: entfallen mit LGBl. Nr. 81/2024)
…sie nicht hinsichtlich der erstgerichtlichen Abweisung der Zinsenmehrbegehren in Rechtskraft erwachsen sind, aufzuheben und die Rechtssache insoweit zur neuerlichen Entscheidung an das Erstgericht zurückzuverweisen. [32] 5.2. Der Kostenvorbehalt gründet sich auf § 52 ZPO.…
… 2021 erließ das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) gegen den Revisionswerber einen Staatsangehörigen der Türkei im Hinblick auf seine Straffälligkeit gemäß § 52 Abs. 5 FPG iVm § 9 BFA VG eine Rückkehrentscheidung und verband damit gemäß § 53 Abs. 1…