Rückverweise
(Anm.: Tritt mit LGBl. Nr. 89/2019 außer Kraft.)
…durch Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 3. September 2024, LGBl 75/2024, wird zur Gänze aufgehoben. 2. Diese Entscheidung konnte gemäß §19 Abs4 VfGG ohne mündliche Verhandlung in nichtöffentlicher Sitzung getroffen werden.…