Art. 68 Änderung des Burgenländischen Volksabstimmungsgesetzes — Burgenländisches Euro-Anpassungsgesetz 2001
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Das Burgenländische Volksabstimmungsgesetz, LGBl. Nr. 44/1981, wird wie folgt geändert:
1. Im § 14 Abs. 5 erster Satz wird der Betrag „3.000 Schilling” durch den Betrag „220 Euro” ersetzt.
2. Im § 23 wird der Betrag „3.000 Schilling” durch den Betrag „220 Euro” ersetzt.
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