LandesrechtBurgenlandLandesesetzeBurgenländisches Euro-Anpassungsgesetz 2001Art. 68

Art. 68Änderung des Burgenländischen Volksabstimmungsgesetzes

In Kraft seit 01. Januar 2002
Up-to-date

Das Burgenländische Volksabstimmungsgesetz, LGBl. Nr. 44/1981, wird wie folgt geändert:

1. Im § 14 Abs. 5 erster Satz wird der Betrag „3.000 Schilling” durch den Betrag „220 Euro” ersetzt.

2. Im § 23 wird der Betrag „3.000 Schilling” durch den Betrag „220 Euro” ersetzt.

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