Die Burgenländische Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 37/1965, zuletzt geändert durch das Landesverfassungsgesetz LGBl. Nr. 22/2000, wird wie folgt geändert:
1. Im § 27 Abs. 2 Z 7 wird der Betrag „5.000 S” durch den Betrag „360 Euro” ersetzt.
2. Im § 52 Abs. 1 wird der Betrag „15.000 S” durch den Betrag „1.100 Euro” ersetzt.
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