Das Burgenländische Elektrizitätswesengesetz 1999, LGBl. Nr. 7, wird wie folgt geändert:
1. Im § 43 Abs. 5 erster Satz wird der Betrag „S 100.000,--” durch den Betrag „7.300 Euro” ersetzt.
2. Im § 62 Abs. 1 wird der Betrag „S 200.000,--” durch den Betrag „14.500 Euro” ersetzt.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise