Vorwort
§ 1
§ 1
Das Gesetz vom 24. November 1994 über die Erhebung einer Getränke- und Speiseeisabgabe (Getränke- und Speiseeisabgabegesetz 1994), LGBl. Nr. 11/1995, wird aufgehoben.
§ 2
§ 2
(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2001 in Kraft.
(2) Das Getränke- und Speiseeisabgabegesetz 1994 ist auf die Erhebung gemeinschaftsrechtskonformer Abgaben, die sich auf den Zeitraum bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes bezieht, weiterhin anzuwenden.
(3) Das Getränke- und Speiseeisabgabegesetz 1994 ist auf Sachverhalte, die sich vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes ereignet haben, weiterhin anzuwenden.