LandesrechtBurgenlandLandesesetzeAufhebung des Getränke- und Speiseeisabgabegesetz 1994

Aufhebung des Getränke- und Speiseeisabgabegesetz 1994

In Kraft seit 01. Januar 2001
Up-to-date

§ 1

§ 1

Das Gesetz vom 24. November 1994 über die Erhebung einer Getränke- und Speiseeisabgabe (Getränke- und Speiseeisabgabegesetz 1994), LGBl. Nr. 11/1995, wird aufgehoben.

§ 2

§ 2

(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2001 in Kraft.

(2) Das Getränke- und Speiseeisabgabegesetz 1994 ist auf die Erhebung gemeinschaftsrechtskonformer Abgaben, die sich auf den Zeitraum bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes bezieht, weiterhin anzuwenden.

(3) Das Getränke- und Speiseeisabgabegesetz 1994 ist auf Sachverhalte, die sich vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes ereignet haben, weiterhin anzuwenden.