Gegenstand dieses Gesetzes ist die Förderung
1. armutsgefährdeter Kinder,
2. unterrichtspflichtiger und betreuungspflichtiger Kinder,
3. Alleinerziehender,
4. von Familien mit Mehrlingsgeburten,
5. der Mobilität von Familien,
6. von Essensbeiträgen,
7. von Sport- und Projekttagen sowie
8. sonstiger Maßnahmen, die Familien unterstützen.
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