LandesrechtBurgenlandLandesesetzeLandesgesellschaft f.d. Allgemeinversorgung mit elektrischer Energie§ 1

§ 1

In Kraft seit 24. Dezember 1959
Up-to-date

Die Burgenländische Elektrizitätswirtschafts-Aktiengesellschaft (BEWAG) wird als Landesgesellschaft für die Allgemeinversorgung mit elektrischer Energie im Bereich des Burgenlandes autorisiert. Sie besorgt die Verbundwirtschaft im Landesgebiet und tauscht Energie mit benachbarten Gesellschaften aus.

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