§ 72 Wirksamkeit der Anrechnung
In Kraft seit 01. Januar 2008
Up-to-date
§ 72 Wirksamkeit der Anrechnung — LBG 1998
Die Anrechnung von Ruhegenussvordienstzeiten wird spätestens mit dem Tag des Ausscheidens aus dem Dienststand oder des Abgängigwerdens des Beamten wirksam.
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden