Auf die Dauer der Abgängigkeit des überlebenden Ehegatten eines Beamten ist die von ihm hinterlassene Halbwaise wie eine Vollwaise zu behandeln.
LBG 1998 · Landesbeamtengesetz 1998
§ 64 § 64
…§ 64 Versorgung der Halbwaise bei Abgängigkeit des überlebenden Ehegatten Auf die Dauer der Abgängigkeit des überlebenden Ehegatten eines Beamten ist die von ihm hinterlassene Halbwaise wie…
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