Der Witwen- und Witwerversorgungsgenuss und die übrigen dem überlebenden Ehegatten nach diesem Abschnitt gebührenden monatlich wiederkehrenden Geldleistungen (Kinderzurechnungsbetrag, Ergänzungszulage, Kaufkraftausgleichszulage, Folgekostenzuschuss, Nebengebührenzulage) mit Ausnahme der Kinderzulage bilden zusammen den Witwen- und Witwerversorgungsbezug.
LBG 1998 · Landesbeamtengesetz 1998
§ 30 § 30
…4. Unterabschnitt Versorgungsbezug der Hinterbliebenen § 30 Versorgungsbezug des überlebenden Ehegatten Der Witwen- und Witwerversorgungsgenuss und die übrigen dem überlebenden Ehegatten nach diesem Abschnitt gebührenden monatlich wiederkehrenden Geldleistungen (Kinderzurechnungsbetrag, Ergänzungszulage, Kaufkraftausgleichszulage, Folgekostenzuschuss…
§ 2a § 2a
…§ 2a Eingetragene Partnerschaften Folgende Bestimmungen dieses Gesetzes sind auf eingetragene Partner von Beamten nach dem Eingetragene Partnerschaft-Gesetz – EPG, sinngemäß anzuwenden: §§ 30 bis 34, § 36, § 38 mit Ausnahme des Abs. 6 lit. c Z. 2, § 40 Abs. 10 lit. c, § 43, § 44…
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