Die Höhe der Kinderzulage richtet sich nach den für Vertragsbedienstete des Landes geltenden Vorschriften.
Rückverweise
LBG 1998 · Landesbeamtengesetz 1998
§ 78 § 78
…der bis zum 31. Dezember 1990 geltenden Fassung und b) um Gutschriften von Nebengebührenwerten 1. nach § 82 sowie 2. nach § 12 des Nebengebührenzulagengesetzes in der bis zum 31. Dezember 1990 geltenden Fassung. (2) Die Nebengebührenzulage zum Ruhegenuss beträgt ein Siebenhundertstel des Betrages, der sich aus…
§ 3c § 3c
…Beamten bei der Meldung oder Offenlegung unterstützen oder mit ihm in Verbindung stehen. Hinsichtlich der Rechtsfolgen einer Verletzung dieses Benachteiligungsverbotes gelten die §§ 12, 14, 15, 17 bis 19 und 22, hinsichtlich der Fristen für die Geltendmachung von Ansprüchen § 23 und hinsichtlich der Beweislastumkehr § 24…