(1) In dem einen Teil des Landesvoranschlages bildenden Stellenplan dürfen Planstellen für Vertragsbedienstete nur in der zur Bewältigung der Aufgaben des Landes Tirol zwingend notwendigen Art und Anzahl vorgesehen werden.
(2) Durch Abs. 1 werden die Rechtsbeziehungen zwischen Dienstgeber und Dienstnehmer nicht be-rührt.
Rückverweise
LBedG · Landesbedienstetengesetz - LBedG
§ 3 § 3
(1) In dem einen Teil des Landesvoranschlages bildenden Stellenplan dürfen Planstellen für Vertragsbedienstete nur in der zur Bewältigung der Aufgaben des Landes Tirol zwingend notwendigen Art und Anzahl vorgesehen werden. (2) Durch Abs. 1 werden die Rechtsbeziehungen zwischen Dienstgeber und Diens…
§ 42a § 42a
…d) in besonderer Weise wiederholt überschritten oder e) außergewöhnlich und mit höchstem Einsatz überschritten hat. Bei Vertragsbediensteten mit einer Behinderung im Sinn des § 3 Abs. 2 des Landes-Gleichbehandlungsgesetzes 2005 ist auf eine allfällige dadurch gegebene Verringerung der Leistungsfähigkeit Bedacht zu nehmen. (2) Die Leistungsbeurteilung ist vom…
§ 65 § 65
… 2005 bzw. dem Mutterschutzgesetz 1979 oder dem Tiroler Eltern-Karenzurlaubsgesetz 2005 bleibt für Rechte, die von der Dauer des Dienstverhältnisses abhängen, wirksam. (3) Die Zeit eines Karenzurlaubes nach § 64 Abs. 4 lit. a wird mit dem Tag des Wiederantrittes des Dienstes zur Hälfte für…
§ 76 § 76
…nach § 162 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (fiktiv) erfüllt hat, Anspruch auf eine Beitragsleistung in Höhe von 1,53 v.H. des Kinderbetreuungsgeldes nach den §§ 3 Abs. 1 und 24a Abs. 1 des Kinderbetreuungsgeldgesetzes, d) die §§ 1, 2, 6 Abs. 5, 7 Abs. 5, 6 und 6a…