(1) Der Dienstgeber kann den Landesbediensteten eine Pensionskassenzusage im Sinn des § 2 Z. 1 des Betriebspensionsgesetzes (BPG) erteilen. In diesem Fall sind durch den Dienstgeber abzuschließen:
a) ein Pensionskassenvertrag nach § 15 Pensionskassengesetz (PKG) und
b) eine Vereinbarung im Sinne des § 3 BPG mit der Personalvertretung der Vorarlberger Landesbediensteten.
(2) Auf Landesbeamte finden die für Pensionskassen relevanten Bestimmungen des BPG Anwendung.
Rückverweise
LBedG 2000 · Landesbedienstetengesetz 2000
§ 132 § 132
…1. August 2022 begründet wurde, nur auf sein Verlangen zur Verfügung zu stellen. (3) Für Pflegeteilzeit, die vor Inkrafttreten des Gesetzes über eine Änderung des Landesbedienstetengesetzes 2000, LGBl.Nr. 35/2023, in Anspruch genommen wurde, gilt der § 42c in der Fassung vor LGBl.Nr. 35/2023 weiter. (4) Für Teilzeitbeschäftigung…
§ 82 § 82*)Sinngemäße Anwendung von Bestimmungendes 1. Unterabschnittes
…– § 78 – Sachleistungen – § 79 – Bezugsvorschuss – § 80 – Aushilfen, Unterhaltsbeiträge – § 81 – Dienstverhältnisse mit Sonderregelungen – § 81a – Pensionskassenvorsorge – mit der Maßgabe, dass abweichend von Abs. 1 lit. b eine Vereinbarung im Sinne des § 3 BPG mit dem Betriebsrat der…
§ 82c § 82c*)Sinngemäße Anwendung von Bestimmungen des 4. Abschnittes
…– § 78 – Sachleistungen – § 79 – Bezugsvorschuss – § 80 – Aushilfen, Unterhaltsbeiträge – § 81 – Dienstverhältnisse mit Sonderregelungen – § 81a – Pensionskassenvorsorge – § 81b – Überprüfungskommission – mit der Abweichung zu Abs. 1, dass Abs. 1 lit. c nicht anzuwenden ist und die Überprüfungskommission…