LBedG 2000
Gliederung
Dem Landesbediensteten gebührt für jedes Kalendervierteljahr eine Sonderzahlung in der Höhe von 50 v.H. des durchschnittlichen Monatsbezuges in diesem Zeitraum. Steht ein Landesbediensteter während des Kalendervierteljahres, für das die Sonderzahlung gebührt, nicht ununterbrochen im Genuss des vollen Monatsbezuges, so gebührt ihm als Sonderzahlung nur der entsprechende Teil. Als Monat der Auszahlung gilt beim Ausscheiden aus dem Dienststand der Monat des Ausscheidens.
§ 97 LBedG 2000 · LBedG 2000 · Landesbedienstetengesetz 2000
§ 97
…Austritt – § 27a – Folgebeschäftigung – § 30 – Verschwiegenheitspflicht – § 47 – Alterskarenz – § 49 – in Verbindung mit § 60 Landesbedienstetengesetz 2000 - Verjährung – § 70 – Ruhebezugsbeitrag – § 75 – Abfertigung des Ruhebezugs – § 75a – Ruhebezüge und Versorgungsgenüsse – § 76 – Ruhebezug – § 76a –…
§ 82c
…sinngemäßer Anwendung des § 82f die Einstufung des Landesbediensteten in die niedrigere Gehaltsklasse ergibt; davon ausgenommen ist die Probezeit gemäß § 82j Abs. 3 . § 70 – Sonderzahlung – § 72 – Stellvertreterzulage – § 73 – Zulage für außergewöhnliche Belastungen – § 74 – Kinderzulage – § 76 – Nebenbezüge…
§ 105 § 105*) Rechte des Verwaltungspraktikanten
…„Allgemeinen Gehaltsschemas neu“, zuzüglich allfälliger besonderer Zulagen und der Teuerungszulage; § 62 Abs. 2 letzter Satz gilt sinngemäß. Weiters gebühren ihm Sonderzahlungen; § 70 gilt sinngemäß. (2) Der Verwaltungspraktikant hat Anspruch auf Freistellung im Ausmaß von 16 Arbeitsstunden pro Kalendermonat. § 40 Abs. 2, 3, 6, 8, 8a und…
§ 76 LBedG 1988 · LBedG 1988 · Landesbedienstetengesetz 1988
§ 76 § 76*) Ruhebezug
…1) Dem Landesbeamten des Ruhestandes gebühren ein monatlicher Ruhebezug und nach Maßgabe der §§ 70 und 74 des Landesbedienstetengesetzes 2000 Sonderzahlungen und die Kinderzulagen. (2) Der Ruhebezug gebührt frühestens nach einer ruhebezugfähigen Gesamtdienstzeit ( Abs. 7 ) von 15 Jahren. Für diese Berechnung ist das Beschäftigungsausmaß nicht…
§ 86 § 86*) Übergangsbeitrag
…Schwangerschaft ein monatlicher Übergangsbeitrag in der Höhe des Witwenversorgungsgenusses, der ihr im Falle eines Anspruches zustehen würde. Ferner gebühren der Witwe nach Maßgabe des § 70 des Landesbedienstetengesetzes 2000 Sonderzahlungen. Der Übergangsbeitrag ist nach der Beendigung der Schwangerschaft im Falle der Geburt eines ehelichen Kindes auf den gebührenden Versorgungsgenuss, sonst auf die gebührende Abfertigung…
§ 87 § 87*) Versorgungsgenuss des früheren Ehegatten
…Ehe schriftlich eingegangenen Verpflichtung für den Lebensunterhalt seines früheren Ehegatten aufzukommen oder dazu beizutragen hatte. Ferner hat der frühere Ehegatte nach den Bestimmungen des § 70 des Landesbedienstetengesetzes 2000 Anspruch auf Sonderzahlungen. (3) Der Versorgungsgenuss gebührt dem früheren Ehegatten nur auf Antrag. Er fällt, wenn der Antrag binnen drei Monaten nach dem Tod…
§ 83
…im Fall der mit Ablauf dieses Tages erfolgten Versetzung in den Ruhestand gehabt hätte. Ferner hat der überlebende Ehegatte nach den Bestimmungen der §§ 70 und 74 des Landesbedienstetengesetzes 2000 Anspruch auf Sonderzahlungen sowie Kinderzulagen. Eine Kinderzulage gebührt jedoch nicht, a) wenn das Kind Anspruch auf Waisenversorgung hat, oder b) wenn für das Kind am…
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